Allgemeine Geschäftsbedingungen
Lehr-Seminare
Blumenthalstraße 48
47058 Duisburg

1. Allgemeines
Nachstehende Bedingungen gelten für alle Veranstaltungen, Angebote und Dienstleistungen die von Lehr-Seminare, soweit nicht schriftlich etwas Abweichendes vereinbart wurde. Durch die Anmeldung zu einer Veranstaltung bzw. durch Beauftragung einer Leistung erkennt der Teilnehmer diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen als verbindlich an.

Alle Anmeldungen und Aufträge bedürfen der Bestätigung in schriftlicher Form. Wir behalten uns vor, Veranstaltungen aus wichtigem Grund, z.B. bei Erkrankung eines Trainers abzusagen. Bei offenen Veranstaltungen behalten wir uns die Absage darüber hinaus auch bei einer zu geringen Teilnehmerzahl vor.

Änderungen, die den Gesamtcharakter der jeweiligen Veranstaltung nicht verändern, berechtigen den Teilnehmer nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Minderung des Rechnungsbetrages. Eine zumutbare Verlegung des Seminarortes bleibt vorbehalten.


2. Offene Veranstaltungen
Zu den offenen Veranstaltungen zählen alle Seminare und Trainings, die Lehr-Seminare öffentlich mit Termin ausschreibt. Ablauf und Seminarort gehen aus der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung hervor.


2.1. Anmeldung
Anmeldungen können schriftlich per Post, per E-Mail oder per Kontaktformular erfolgen und werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. Lehr-Seminare bestätigt die Anmeldung mit der Rechnungsstellung. Die Anmeldedaten werden ausschließlich für interne Zwecke elektronisch gespeichert und unterliegen den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes.


2.2. Zahlungsbedingungen
Die Teilnahmegebühr ist zwei Wochen vor dem Veranstaltungstermin fällig, bei späterer Anmeldung sofort bei Rechnungsstellung. Bei verspäteter Zahlung kann der vom Teilnehmer reservierte Seminarplatz anderweitig vergeben werden. Die in Rechnung gestellten Teilnahmegebühren beziehen sich ausschließlich auf die Veranstaltung und eventuelle Seminarunterlagen. Verpflegungskosten, Hotel- und Reisekosten sind nicht darin enthalten, sofern dies in der Seminarausschreibung nicht ausdrücklich anders geregelt ist. Für die Unterkunft während einer Veranstaltung hat der Teilnehmer Sorge zu tragen.


2.3. Stornierung
Stornierungen haben stets schriftlich zu erfolgen. Bei einer Stornierung bis vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn erstattet Lehr-Seminare dem Teilnehmer die Teilnahmegebühr zu 100%, bis drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn zu 50%, bis eine Woche vorher zu 25%. Bei späterer Abmeldung oder Nichtteilnahme wird das volle Veranstaltungsentgelt fällig. Ein geeigneter Ersatzteilnehmer kann gestellt werden.


2.4. Rücktritt
Ist die ordentliche Durchführung einer Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt oder Erkrankung eines Trainers oder aus anderen triftigen Gründen nicht möglich, behält sich Lehr-Seminare vor, den Veranstaltungstermin abzusagen. Gleiches gilt bei Nichtzustandekommen der Mindestteilnehmerzahl. Muss eine offene Veranstaltung vom Veranstalter storniert werden, so erhält der Teilnehmer mehrere Ersatztermine zur Auswahl. Alternativ erstatten wir die bereits gezahlte Teilnahmegebühr in vollem Umfang zurück. Weitergehende Ansprüche wegen eines abgesagten Termins sind ausgeschlossen, insbesondere jede Art von Schadenersatz und/oder die Inanspruchnahme für etwaige Drittschäden.


3. Firmeninterne Veranstaltungen
Zu den firmeninternen Veranstaltungen zählen Seminare, Trainings, Coachings, Events oder Vorträge, die speziell auf die jeweiligen Belange eines Unternehmens abgestellt sind.


3.1. Auftragserteilung
Die Angebotserstellung durch Lehr-Seminare erfolgt schriftlich, per Fax oder E-Mail. Mit der Bestätigung des Auftrages durch den Auftraggeber kommt der Vertrag zwischen Auftraggeber und Lehr-Seminare bindend zustande.

Die Anmeldedaten der einzelnen Teilnehmer werden ausschließlich für interne Zwecke elektronisch gespeichert und unterliegen den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes.


3.2. Zahlungsbedingungen
Das vereinbarte Honorar ist mit Rechnungsstellung vor Seminarbeginn unter Einhaltung der vorgegebenen Zahlungsfrist fällig und unter Angabe der Rechnungsnummer zu begleichen. Im Falle, dass der Auftraggeber bzw. ein oder mehrere Teilnehmer die Leistungen gar nicht oder nur teilweise in Anspruch nehmen, besteht für den nicht wahrgenommenen Anteil kein Anspruch auf Rückvergütung.

Die in Rechnung gestellten Teilnahmegebühren oder Honorare beziehen sich ausschließlich auf die Veranstaltung und eventuelle Seminarunterlagen. Verpflegungskosten sowie Hotel- und Reisekosten sind nicht darin enthalten, sofern dies in der Seminarausschreibung nicht ausdrücklich anders geregelt ist.

Für die Unterkunft während einer Veranstaltung haben der Auftraggeber bzw. die Teilnehmer Sorge zu tragen.


3.3. Stornierung
Wird eine firmeninterne Veranstaltung vom Auftraggeber bis zu vier Wochen vor dem Veranstaltungstermin storniert, so werden 25 % der Auftragssumme in Rechnung gestellt, bei Stornierung bis zwei Wochen vor dem Veranstaltungstermin 50% der Auftragssumme. Bei späterer Stornierung wird der vereinbarte Gesamtbetrag in Rechnung gestellt. Eventuell bereits angefallene Fremdkosten werden im Falle der Stornierung durch den Auftraggeber gesondert abgerechnet und dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.

Bei der Verschiebung eines vereinbarten Seminartermins durch den Auftraggeber behalten wir uns vor, einen angemessenen Schadenersatz in Rechnung zu stellen.


3.4. Rücktritt
Ist die ordentliche Durchführung einer Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt oder Erkrankung eines Trainers oder anderen triftigen Gründen nicht möglich, behält sich Lehr-Seminare vor, den Veranstaltungstermin abzusagen. In diesem Fall werden mindestens zwei Ersatztermine innerhalb der nächsten sechs Monate angeboten oder die Rückerstattung bereits gezahlter Teilnahmegebühren oder Honorare gewährleistet.

Weitergehende Ansprüche wegen eines von Lehr-Seminare abgesagten Termins sind ausgeschlossen, insbesondere jede Art von Schadenersatz und/oder die Inanspruchnahme für etwaige Drittschäden.


4. Haftung
Die Teilnahme an allen Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr, die Teilnehmer haften für von ihnen verursachte Schäden. Lehr-Seminare haftet dem Teilnehmer bzw. Auftraggeber gegenüber nur für vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.

Als Lieferant einer Dienstleistung haftet Lehr-Seminare im Rahmen der gesetzlichen Haftungspflicht für sonstige Schäden im Höchstfall in Höhe der bereits gezahlten Teilnahmegebühren oder Honorare. Dies gilt auch für den Fall der kurzfristigen Absage eines vereinbarten Veranstaltungstermins, sofern diese auf Erkrankung eines Trainers oder eine Verhinderung der Veranstaltung durch höhere Gewalt zurückzuführen ist.

Die Haftung für höhere Gewalt, die Inanspruchnahme für etwaige Drittschäden und jede Art von Schadenersatz ist ausgeschlossen. Es wird darauf hingewiesen, dass Seminare und Coachings keine Therapie ersetzen können.


5. Beratungs- und Coaching-Tätigkeit
Lehr-Seminare erbringt ihre Leistungen auf der Grundlage der ihr vom Kunden oder seinen Beauftragten zur Verfügung gestellten Daten und Informationen. Die Gewähr für ihre sachliche Richtigkeit und Vollständigkeit liegt beim Kunden. Die Arbeit zur Förderung und Entwicklung der Persönlichkeit von Kunden / Teilnehmenden wird nach bestem Wissen und Können durchgeführt. Eine Erfolgsgarantie kann leider nicht gegeben werden.


5.1 Versicherungsschutz
Coaching, Beratung und Training sind keine Psychotherapie und können diese nicht ersetzen. Die Teilnahme setzt eine normale psychische und physische Belastbarkeit voraus. Jeder Klient trägt die volle Verantwortung für sich und seine Handlungen innerhalb und außerhalb von Coaching- und Beratungssitzung sowie Trainings und kommt für eventuell verursachte Schäden selbst auf.


6. Urheberrechte
Die Seminarunterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung, Weitergabe oder anderweitige Nutzung der Seminarunterlagen ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Urheberrechtsinhabers zulässig. Die von Lehr-Seminare erstellten Bewerbungsunterlagen unterliegen ebenfalls dem Urheberrecht und dürfen zu keiner Zeit und unter keinen Umständen fotomechanisch oder elektronisch vervielfältigt werden. Diese Unterlagen sind nur für den persönlichen Gebrauch der Teilnehmer bestimmt und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.


7. Schlussbestimmungen – Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen darüber hinaus gehender Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

Eine ganz oder teilweise unwirksame oder lückenhafte Bestimmung gilt vielmehr als durch eine solche Bestimmung ausgefüllt, die der von den Parteien beabsichtigen Regelung in rechtlich zulässiger Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Jede von den vorliegenden AGB abweichende Vereinbarung bedarf für ihre Gültigkeit der Schriftform. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Gerichtsstand ist Duisburg.

Gültiger Stand:
Duisburg, 25.03.2013